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Gebühren / AGB

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(Gültig für alle Instrumente. Preise in Euro. Gültig ab: 01.04.2024)

1. Vokal- und Instrumentalunterricht für Kinder und Jugendliche

Unterrichtmonatlichjährlich
Einzel 20 Min. *59,00 €708,00 €
Einzel 30 Min. *79,00 €948,00 €
Einzel 45 Min. *107,00 €1284,00 €
2er Gruppe 30 Min. *59,00 €708,00 €
2er Gruppe 40 Min. *72,00 €864,00 €
3er Gruppe 40 Min. *60,00 €720,00 €

2. Vokal- und Instrumentalunterricht für Erwachsene

Unterrichtmonatlichjährlich
Einzel 30 Min. *87,00 €1044,00 €
Einzel 45 Min. *123,00 €1476,00 €

Erwachsenen-Tarif: Der Erwachsenentarif gilt ab dem 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind Schüler und Studenten (mit Nachweis) bis zum 25. Lebensjahr.

14-tägiger Unterricht: Wird vom Kunden der Unterricht (Vokal- und Instrumentalunterricht) als 14-tägiger Unterricht gebucht, wird 50% der jeweiligen Monatsgebühr plus ein Verwaltungsaufschlag von 2,50 € pro Monat berechnet.

GEMA-Kopierlizenz*: Für alle in der Preisliste mit * markierten Unterrichtsformen (Instrumental- und Vokalunterricht) fällt zusätzlich zu den oben stehenden Unterrichtsgebühren die von der GEMA festgesetzte Kopierlizenzgebühr in Höhe von monatlich 1,- €, ab dem 01.01.2025 monatlich 1,20 € an. Die Gebühr wird im Rahmen einer Kopierlizenzvereinbarung an die GEMA entrichtet und monatlich pro Fach erhoben. Die Kopierlizenz ermöglicht im Rahmen der Vorgaben der VG-Musikedition das Nutzen von Kopien und digitalen Vervielfältigungen im Unterricht.

3. Elementarbereich / Bands / Ensembles

Kursmonatl.jährlich
Musikgarten / Früherziehung45 Min. / 60 Min.32,00 €384,00 €
Bongoschule / Flöte & Rhythmus45 Min.25,00 €300,00 €
Tasten-, Flöten- und Streicherprofis45 Min.32,00 €384,00 €
Musical Kids45 Min.16,00 €192,00 €
Percussion Klasse45 Min.32,00 €384,00 €
Tanz-AG (Hip-Hop)60 Min.32,00 €384,00 €
Band45 Min.45,00 €540,00 €
Band als Zusatzfach45 Min.25,00 €300,00 €
Stimmbildungsgruppe60 Min.30,50 €366,00 €

4. Prepaid-Karten

10er, 8er, 4er Prepaid-Karten á 30 oder 45 Minuten mit flexiblen Terminen:

10er Karte á 30 Min. = 335,- €
8er Karte á 30 Min. = 290,- €
4er Karte á 30 Min. = 166,- €

10er Karte á 45 Min. = 500,- €
8er Karte á 45 Min. = 432,- €
4er Karte á 45 Min. = 250,- €

Einmalige Gebühr inklusive GEMA-Lizenzgebühr und je nach Karte 10, 8 oder 4 Termine á 30 oder á 45 Min Einzelunterricht. Die Termine müssen innerhalb von 12 Monaten nach Anmeldung genommen werden und werden individuell in Absprache mit dem Lehrkraft vereinbart. Vereinbarte Termine müssen spätestens 48 h vorher bei der Lehrkraft abgesagt werden, ansonsten gilt die Stunde als gegeben. 

5. Ermäßigungen und Förderung des Musikunterrichts

Familien- und Mehrfächerermäßigung:

Für die 2. Person / für das 2. Fach: 10%

Für die 3. Person / für das 3. Fach: 20%

Für die 4. Person / für das 4. Fach: 30 %

Die Ermäßigung orientiert sich vom Höchstbeitrag abwärts.

Fragen Sie uns gerne nach Fördermöglichkeiten für Kinder aus wirtschaftlich schwächeren Familien! Der Erwachsenentarif gilt ab dem 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind Schüler und Studenten (mit Nachweis) bis zum 25. Lebensjahr.

Gebührenordnung: Gültig für alle Instrumente. Preise in Euro. Gültig ab: 01.04.2024

§ 1 Anmeldungen / Kündigungen
Anmeldungen und Kündigungen haben grundsätzlich schriftlich oder digital/online zu erfolgen. 

§ 2 Kündigungsfristen / Vertragslaufzeit „Instrumental- und Vokalunterricht“
Die Verträge für den Instrumental- und Vokalunterricht werden mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Die ersten 3 Monate gelten hierbei als Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit sind die Verträge mit einer Frist von
3 Monaten zum Monatsende jederzeit kündbar. Besteht der Vertrag länger als 24 Monate geht er aufgrund gesetzlicher Vorgaben automatisch in einen monatlich kündbaren Vertrag über.

§ 3 Kündigungsfristen / Vertragslaufzeit „ Kurse (Elementarbereich / Bands / Ensembles)“
Die Verträge für Kurse (Elementarbereich / Bands / Ensembles) werden mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Die ersten 3 Monate gelten hierbei als Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit sind die Verträge
2 x jährlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende jedes Schulhalbjahres ausschließlich zum 31. Januar und zum 31. Juli kündbar. Besteht der Vertrag länger als 24 Monate geht er aufgrund gesetzlicher Vorgaben automatisch in einen monatlich kündbaren Vertrag über.

§ 4 Probezeit
Bei allen neu abgeschlossenen Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit. Während der Probezeit kann ohne Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit erfolgt ein fließender Übergang in den regulären Unterricht / die reguläre Vertragslaufzeit.

§ 5 Unterricht
Der Unterricht findet gemäß der gewählten Unterrichtsform einmal pro Woche statt. Durch diesen Vertrag erhält der Teilnehmer einen Anspruch am Angebot der Musik Akademie Obergrafschaft gemäß der gewählten Vertragsform. Der Unterricht kann sowohl als Präsenz- wie auch als Onlineunterricht durchgeführt werden. Änderungen der Lehrkräfte, Räumlichkeiten, Lehrinhalte und Termine bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung. 

§ 6 Musikschulgebühren
Die Musikschulgebühren werden als Jahresgebühr berechnet. Die Jahresgebühr gewährt einen Anspruch auf mindestens 36 Jahreswochenstunden. Sie wird in 12 gleichen monatlichen Teilbeträgen entrichtet. Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung und ist jeweils am 1. bzw. 15. für den aktuellen Monat fällig. Bei Nichteinlösung der Lastschrift wird eine Gebühr von 5 Euro fällig. Es gilt die aktuelle Preisliste auf www.musikakademie-obergrafschaft.de

§ 7 Ferien / Unterrichtsausfall
Während der Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Ferien richten sich nach der für die allgemeinbildenden Schulen des Landes Niedersachsen geltenden Ferienordnung. Durch Lehrerabwesenheit nicht erteilter Unterricht wird im Rahmen des Mindestanspruchs (36 Jahreswochenstunden) nachgeholt bzw. vergütet. Es werden 2 Nachholtermine vorgeschlagen, werden diese nicht wahrgenommen, entfällt der Anspruch auf Nachholunterricht. Unterrichtsausfall durch Schülerabwesenheit oder höhere Gewalt wird nicht erstattet oder nachgeholt.

§ 8 Sonstiges
Die Musik Akademie übernimmt außerhalb des Unterrichts keine Aufsichtspflicht für Ihre Kinder und haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände. Das Mitbringen von Tieren ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

Stand Musikschulreglement / AGB: 01.04.2024

 

Leihinstrumente

Die Musik Akademie stellt auf Wunsch Leihinstrumente zur Verfügung. Für Leihinstrument wird eine monatliche Leihgebühr erhoben. Die Höhe der Leihgebühr richtet sich nach dem geliehenen Instrument und wird in einem separaten Vertrag vereinbart.